Im November 2023 fand in Potsdam ein Treffen statt, das medial und politisch im Januar zu einem „Geheimtreffen“ aufgebauscht und als weitere „Wannseekonferenz“ tituliert wurde, bei dem AfD-Mitglieder angeblich über geplante Deportationen gesprochen haben sollen.
An dem Treffen nahmen neben vier AfD-Abgeordneten auch CDU-Abgeordnete, ein prominenter Rechtsanwalt und der Leiter der Identitären Bewegung aus Österreich teil.
Das Treffen fand im November statt, die „Berichterstattung“ dazu erfolgte im Januar 2024 als gerade wichtige politische Entscheidungen anstanden. Ergänzend zur Medienkampagne wurden bundesweit Massendemonstrationen organisiert, die ebenfalls ein starkes Medienecho erfuhren. Zur Erinnerung:
Aber was war denn wirklich passiert? Wir beschränken uns hier auf die aus unserer Sicht wesentlichen Aspekte und lassen dazu andere zu Wort kommen.
Bereits im Frühjahr 2024 wurde folgende kurze Darstellung mit Quellennachweisen im Youtube-Kanal „Vermietertagebuch“ veröffentlicht. Bereits zu diesem Zeitpunkt musste Correctiv – eine staatlich finanzierte NGO, d.h. Nicht Regierungsorganisation – eingestehen, dass die gravierendsten Anschuldigungen gegen die Teilnehmer, frei erfunden waren, aber hören Sie bitte selbst.
Wenn Sie noch tiefer einsteigen möchten, hier eine Recherche, die wir über ChatGPT bzgl. des Treffens und der Verwendung von Begriffen wie Deportation, Ausweisung oder Vertreibung durchgeführt haben. Maßgeblich ist hier das zitierte Urteil des Landgerichtes Hamburg vom Dezember 2025:
ChatGPT hat dazu recherchiert:
Hier ist eine zusammengefasste und verständliche Darstellung der Behandlung des Begriffs „Deportation/Vertreibung/Ausweisung“ im wichtigen Urteil des **Landgerichts Hamburg vom 19. Dezember 2025 (Az.: 324 O 6/25 und 324 O 7/25) – mit klaren Formulierungen aus den Urteilsinhalten:
1. Kein Beleg für wörtliche Diskussion über „Deportation“ oder „Vertreibung“
Das LG Hamburg stellt ausdrücklich fest, dass Teilnehmer des Potsdamer Treffens nicht wörtlich über die Deportation, Vertreibung oder Ausweisung deutscher Staatsbürger gesprochen haben:
- Das Gericht betont, dass Leser aus dem Artikel nicht den Eindruck gewinnen, dass dort tatsächlich wörtlich über Vertreibung oder Ausweisung deutscher Staatsbürger diskutiert worden sei. (Evangelische Zeitung)
- In früheren Verfügungsverfahren hatte Correctiv selbst eingeräumt, dass „die Teilnehmer*innen nicht über eine rechts- oder grundgesetzwidrige Verbringung oder Deportation deutscher Staatsbürger gesprochen haben“. (correctiv.org)
👉 Wörtliche Tatsachenbehauptungen über Deportation/Ausweisung wurden also nicht bestätigt, und solche Darstellungen gelten als „prozessual unwahr“, wenn sie behaupten, solche Begriffe seien so auf der Veranstaltung gefallen. (correctiv.org)
2. Begriff „Ausweisung“ als journalistische Wertung zulässig
Obwohl niemand wörtlich von „Ausweisung deutscher Staatsbürger“ gesprochen hat, hielt das Gericht die entsprechende Formulierung im Correctiv-Artikel für zulässig – aber als wertende journalistische Einschätzung:
- Das LG Hamburg sah die Aussage, es habe einen „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ gegeben, nicht als reine Tatsachenbehauptung, sondern als Meinungsäußerung bzw. Bewertung, weil sie in den Kontext des gesamten Artikels eingebettet sei. (RSW)
- Entscheidender Grund: Der Artikel enthalte detaillierte Zitate und wörtliche Wiedergaben der Diskussionsteile, so dass Leser zwischen tatsächlichen Aussagen und bewertenden Zusammenfassungen unterscheiden könnten. (RSW)
👉 In dieser Hinsicht sei die Formulierung über eine „Ausweisung“ zulässig, weil sie den Gesamteindruck der Veranstaltung journalistisch einordnet, nicht weil diese im Wortlaut so gefallen wäre. (RSW)
3. „Deportation“ vs. „Ausweisung“ – Unterschied im Urteil
Das Gericht grenzt diese Begriffe klar voneinander ab:
- „Deportation“ bzw. „Zwangsdeportation“ wurde nicht bestätigt und ist im Bericht auch nicht wörtlich wiedergegeben worden. Wenn Dritte (z. B. Medien oder Fraktionen) dies behaupteten, sah das Gericht dies als unwahre Tatsachenbehauptung, die gerichtlich untersagt wurde. (Legal Tribune Online)
- Der Begriff „Ausweisung“ ist in der journalistischen Bewertung im Correctiv-Artikel als Teil einer Zusammenfassung zulässig, weil er in den Gesamttext eingeordnet wurde und Leser verstehen, dass es nicht um eine Wort-für-Wort-Tatsachenbehauptung geht. (RSW)
4. Kontextuale Einordnung von „Remigration“ und Wertung
Ein Kernpunkt in der Urteilsbegründung ist, wie der Begriff „Remigration“ (der im Artikel zentral verwendet wird) verstanden wird:
- Correctiv hatte die Veranstaltung so beschrieben, dass dort über ein Konzept gesprochen wurde, das darauf abzielte, „nichtassimilierten“ Menschen durch hohen gesellschaftlichen Druck und gesetzliche Maßnahmen einen Weg aus Deutschland zu eröffnen – was das Gericht als Grundlage dafür sah, journalistisch von „Ausweisung“ zu sprechen. (RSW)
- Da die Veranstaltung in ihrer Wiedergabe im Artikel differenziert dargestellt wurde (mit vielen wörtlichen Zitaten und klaren Aussagen, was gesagt wurde), sei die Zusammenfassung als Bewertung nicht zu beanstanden. (RSW)
5. Fazit des Gerichts zur Begriffsverwendung
In einfacher Sprache zusammengefasst:
- 🛑 Deportation und Vertreibung deutscher Staatsbürger wurde im tatsächlichen Gespräch nicht wörtlich besprochen – entsprechende Tatsachenbehauptungen sind prozessual unwahr. (correctiv.org)
- ✔️ Die Formulierung über einen „Masterplan zur *Ausweisung deutscher Staatsbürger“ im Correctiv-Artikel ist rechtlich zulässig, weil sie als Meinungsäußerung/Wertung im Gesamtkontext erkennbar ist. (RSW)
- 📊 Leser können laut Gericht zwischen echten Zitaten und journalistischen Bewertungen unterscheiden, weshalb diese Begriffsverwendung nicht untersagt wird. (RSW)
Zusammengefasst:
Das LG Hamburg verneint eine wörtliche Besprechung von Deportation/Vertreibung, lässt aber die Verwendung des Begriffs „Ausweisung“ als bewertende journalistische Einordnung im Artikel stehen. Das Urteil unterscheidet also sehr klar zwischen Tatsachenbehauptung (wortwörtlich gesprochen) und journalistischer Bewertung/Kontextualisierung. (RSW)
Dabei wollen wir es hier belassen.
Wir selbst wären nicht Mitglieder der AfD, wenn die AfD solche Ziele verfolgen würde. Unsere Forderung lautet Remigration und das auf Basis der vorhandenen, derzeit missachteten Gestzgebung in Deutschland. Unsere Grenzen sind weiterhin offen, nicht weil es dazu ein Gesetz gäbe - nein es gibt eine mündliche Anweisung aus dem Kanzleramt von 2015!
Mehr zur Sicht auf das Thema Remigration finden Sie hier: